Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere - auch zukünftigen - Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, daß sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch entsprechende Lieferung verbindlich.

Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, zuzüglich Umsatzsteuer. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preislisten. Falls nichts anderes zum Ausdruck gebracht wird, erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Unsere Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind nur annähernd. Umstände, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen eine Zahlung des Käufers gefährdet erscheinen lassen, heben unsere Leistungs- und die Vorleistungspflicht auf.

Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.

Fälle höherer Gewalt (einschl. Arbeitskampfmaßnahmen) und von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Leistung vorübergehend unmöglich machen oder sonst der Leistung entgegenstehen, suspendieren unsere Leistungspflicht für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Das Recht zur Hinausschiebung der Leistung besteht unabhängig davon, ob die Fälle bei uns oder unserem Lieferanten eintreten.

Alle Lieferungen sind bei Empfang sofort zu kontrollieren. Sichtbare Mängel, wie Schäden, Minder- oder Mehrlieferungen sind auf allen Ausfertigungen der Lieferscheine gleichlautend zu vermerken und vom Empfänger und Fahrer zu unterschreiben. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Beschädigte Displays/Kartons können nur komplett zurückgegeben werden.

Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich zunächst auf die Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung steht dem Käufer das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Jegliche Haftung von uns (des Verkäufers) - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der Haftung wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung - für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhren, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, sofern und soweit Schäden auf der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die gesetzliche Haftung für etwaige zugesicherte Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Zahlungen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeinganges bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an, bei Scheckzahlungen gilt der Zeitpunkt, ab dem sich der Scheck in unserer wirtschaftlichen Verfügungsgewalt befindet.

Reklamationen zu Preisen und Rechnungsstellungen können nur innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum berücksichtigt werden. Nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur wegen unbestrittener oder rechtskräftiger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden.

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorhalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Der Käufer ist befugt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verfügen; er ist jedoch nicht befugt, die Ware vor der vollständigen Bezahlung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Jegliche Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gilt, daß sämtliche daraus entstehenden Ansprüche des Käufers im Voraus an uns abgetreten werden. Wir nehmen diese Abtretung an. Nimmt der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlußsaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit des Käufers widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen.

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, für die Zahlung Lünen. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Lünen ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt anstelle des Gerichts des vorstehend vereinbarten Gerichtstandes jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

LZL Lünen GmbH & Co.KG

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